Momentan arbeiten wir an einer besseren Mobilansicht für die Prüfungstermine.

Bitte habt etwas Geduld.

 

Euer JGV Heidekreis e.V.


Prüfungstermine für 2023


 

Datum Veranstaltung Uhrzeit Ort

11.03.2023

 Bringtreue

Nennschluss: 25.02.2023

Nenngeld: 40€(Mitglieder*)/60€

08:00 Uhr

 Rethem

01.04.2023

 Verbandsjugendprüfung VJP

Nennschluss:12.03.2023

Nenngeld: 80€(Mitglieder*)/100€

 

08:00 Uhr Rethem/Böhme

26.08.2023

 Verbandsschweißprüfung VSwP

(20h, Damwildschweiß gespritzt)

Nennschluss: 06.08.2023

Nenngeld: 120€(Mitglieder*)140€

 

Verbandsfährtenschuhprüfung VFsP

(20h Rotwildschalen)

Nennschluss: 06.08.2023

Nenngeld: 120€(Mitglieder*)140€

 8.00 Uhr

Ahlden/Aller

30.09.2023

Verbandsherbstzuchtprüfung HZP o. Sp.

Nennschluss: 11.09.2023

Nenngeld: 100€(Mitglieder*)120€

inkl. lebende Ente

8.00 Uhr  Rethem/Böhme

21./22.10.2023

Verbandsgebrauchsprüfung VGP (ÜF)

(Stöbern Wald, Fuchs über Graben, Damwildschweiß gespritzt)

Nennschluss: 01.10.2023

Nenngeld: 120€(Mitglieder*)140€

8.00 Uhr Heidekreis

11.11.2023

Verbandsstöberprüfung VStp

Nur für vom Führer begleitete Hunde zur Unterstützung der Treiberwehr (keine Standschnaller) im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd.

Nennschluss: 22.10.2023

Nenngeld: 85€(Mitglieder*)/105€

8.00 Uhr Rethem

25.11.2023

Brauchbarkeit für Stöberhunde

(Veranstalter Jägerschaft Fallingbostel)

Nur für vom Führer begleitete Hunde zur Unterstützung der Treiberwehr (keine Standschnaller) im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd

Meldung über das Portal der LJN

 

8.00 Uhr Ahlden/Aller

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Alle Prüfungen sind auf 4 Hunde beschränkt.

*der Eigentümer des zu prüfenden Hundes muss Mitglied im JGV Heidekreis e.V. sein.

Änderungen vorbehalten!!!

*Für das verminderte Nenngeld muss der Eigentümer des zu prüfenden Hundes Mitglied im JGV Heidekreis e.V. sein. 

                 

Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, die im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind.

 

Ein gültiger Impfschutz ist zum Prüfungstermin nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.

 

Zur Nennung sind folgende Unterlagen einzureichen:

Nennung auf Formblatt 1 (aktuellster Stand !), eine Kopie der Ahnentafel sowie Zeugnisse früher absolvierter Prüfungen und Leistungszeichen.

 

Veraltete, unvollständig ausgefüllte bzw. nicht leserliche Formblätter können nicht angenommen werden.

 

Das Nenngeld ist am Prüfungstag in bar zu entrichten. Nenngeld ist Reugeld und bei kurzfristiger Absage per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.  

 

Die Nennungen bitte per Post oder mail an:

 

Babette Schade, Zum Wall 18, 30900 Wedemark; bei Rückfragen: Tel.: 05130 - 373503

 

Mail: babette-schade@t-online.de