Momentan arbeiten wir an einer besseren Mobilansicht für die Prüfungstermine.
Bitte habt etwas Geduld.
Euer JGV Heidekreis e.V.
Prüfungstermine für 2024
Datum | Veranstaltung | Uhrzeit | Ort |
09.03.2024 |
Bringtreue Nennschluss: 17.02.2024 Nenngeld: 40€(Mitglieder*)/60€ |
08:00 Uhr |
Rethem |
23.03.2024 |
Verbandsjugendprüfung VJP Nennschluss:02.03.2024 Nenngeld: 80€(Mitglieder*)/100€
|
08:00 Uhr | Rethem/Böhme |
22.06.2024 |
Verbandsfährtenschuhprüfung VFsP (20h Rotwildschalen) Nennschluss: 01.06.2024 Nenngeld: 140€(Mitglieder*)160€ |
8.00 Uhr |
Ahlden/Aller |
29.06.2024 |
Verbandsschweißprüfung VSwP (20h, Damwildschweiß gespritzt) Nennschluss: 08.06.2024 Nenngeld: 140€(Mitglieder*)160€ |
||
28.09.2024 |
Verbandsherbstzuchtprüfung HZP o. Sp. Nennschluss: 07.09.2024 Nenngeld: 100€(Mitglieder*)120€ zzgl. kosten lebende Ente |
8.00 Uhr | Rethem/Böhme |
19./20.10.2024 |
Verbandsgebrauchsprüfung VGP (ÜF) (Stöbern Wald, Fuchs über Graben, Damwildschweiß gespritzt) Nennschluss: 28.09.2024 Nenngeld: 140€(Mitglieder*)160€ zzgl. Kosten lebende Ente, wenn erforderlich |
8.00 Uhr | Heidekreis |
09.11.2024 |
Verbandsstöberprüfung VStp Nur für vom Führer begleitete Hunde zur Unterstützung der Treiberwehr (keine Standschnaller) im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd. Nennschluss: 19.10.2024 Nenngeld: 85€(Mitglieder*)/105€ |
8.00 Uhr | Rethem |
23.11.2024 |
Brauchbarkeit für Stöberhunde (Veranstalter Jägerschaft Fallingbostel) Nur für vom Führer begleitete Hunde zur Unterstützung der Treiberwehr (keine Standschnaller) im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd Meldung über das Portal der LJN
|
8.00 Uhr | Ahlden/Aller |
.
Alle Prüfungen sind auf 4 Hunde beschränkt.
*der Eigentümer des zu prüfenden Hundes muss Mitglied im JGV Heidekreis e.V. sein.
Änderungen vorbehalten!!!
*Für das verminderte Nenngeld muss der Eigentümer des zu prüfenden Hundes Mitglied im JGV Heidekreis e.V. sein.
Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, die im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind.
Ein gültiger Impfschutz ist zum Prüfungstermin nachzuweisen. Führer müssen im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
Zur Nennung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Nennung auf Formblatt 1 (aktuellster Stand !), eine Kopie der Ahnentafel sowie Zeugnisse früher absolvierter Prüfungen und Leistungszeichen.
Veraltete, unvollständig ausgefüllte bzw. nicht leserliche Formblätter können nicht angenommen werden.
Das Nenngeld ist am Prüfungstag in bar zu entrichten. Nenngeld ist Reugeld und bei kurzfristiger Absage per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.
Die Nennungen bitte per Post oder mail an:
Babette Schade, Zum Wall 18, 30900 Wedemark; bei Rückfragen: Tel.: 05130 - 373503
Mail: babette-schade@t-online.de